VS-Studienreisen GmbH, Berlin

VS-Studienreisen GmbH

Seit 40 Jahren Spezialist in geographischen Fortbildungsexkursionen,
insbesondere für Geographen und Biologen

VS-Studienreisen GmbH, Nestorstr. 6, D-10709 Berlin
Tel. +49-30-2138832, E-Mail: excursion@vs-studienreisen.de

 
Impressum / AGB  
 
 
 

Impressum

VS-Studienreisen GmbH
Nestorstr. 6
D-10709 Berlin

Vertretungsberechtigter Geschäftsführer: Eccard von Gablenz

Tel.  +49-30-2138832
Fax: +49-30-2138842

E-Mail: excursion@vs-studienreisen.de

Handelsregistereintrag: Amtsgericht Charlottenburg, Nr. 5337
Umsatzsteuer-IdentNummer: DE136726290

 

Allgemeine Reisebedingungen der VS-Studienreisen GmbH ("VS")

l. Abschluss des Reisevertrages:
Der Reisevertrag, den der Reiseteilnehmer der Firma VS-Studienreisen mit der Anmeldung verbindlich anbietet, kommt mit der Annahme (Reisebestätigung) durch "VS" zustande. Die Reisebedingungen werden mit der Anmeldung vom Reiseteilnehmer anerkannt. Anmeldung und Annahme bedürfen der Schriftform.

2. Bezahlung:
Nach Erhalt der Reisebestätigung/Rechnung mit dem Insolvenzversicherungsschein ist eine Anzahlung von 15% des Reisepreises zu leisten. Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reise antritt ohne Aufforderung zu leisten; bei kurzfristiger Anmeldung ist sofort der gesamte Reisepreis fällig. Die Reiseunterlagen werden ca. 3 Wochen vor Reiseantritt versandt.

3. Leistungen:
Der Inhalt des Reisevertrages wird ausschließlich durch die Beschreibungen und Preisangaben in dem für den Reisezeitraum gültigen Programm bestimmt. Mündliche Abreden, die von den Reisebedingungen und Leistungsbeschreibungen des Programms abweichen, und sonstige Zusicherungen gleich welcher Art, insbesondere von Buchungsstellen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

3.1. Alle im Programm genannten Preise gelten pro Person in Euro.

3.2. Die Flüge werden in der Economyklasse durchgeführt.

4. Leistungs- und Preisänderungen:
Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen von dem vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsabschluss eintreten und die nicht von "VS" wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit sie nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen: z.B. Ölpreisverteuerungen, Flughafengebühren, Wechselkurse, Kerosinzuschläge, Sicherheitsgebühren.

4.1. "VS" behält sich vor, die mit der Durchführung der Beförderung beauftragte Fluggesellschaft zu ändern.

4.2. Treten sonstige Leistungsänderungen oder Abweichungen ein, die den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise erheblich verändern, so ist der Reisende berechtigt, vor Antritt der Reise ohne Zahlung eines Entgeltes vom Reisevertrag zurückzutreten, es sei denn, dass ihm die Durchführung der Reise in der veränderten Form zumutbar ist. Macht der Reisende von seinem Recht keinen Gebrauch, so bleiben eventuelle Ansprüche auf Minderung beschränkt.

4.3. Liegt der Reisetermin später als 4 Monate nach Vertragsabschluss, so ist "VS" berechtigt, eine Preiserhöhung vorzunehmen, wenn diese auf Umständen beruht, die erst nach Vertragsabschluss eingetreten sind und nicht vorhersehbar waren. Die Preiserhöhung muss sich im Rahmen der veränderten Umstände halten. Erhöht sich der Reisepreis um mehr als 8%, so ist der Reisende berechtigt, ohne Zahlung eines Entgeltes vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss unverzüglich schriftlich gegenüber "VS" erklärt werden.

4.4. VS-Studienreisen hat dem Reiseteilnehmer eine etwaige Preiserhöhung unverzüglich nach Kenntnisnahme des Änderungsgrundes, jedoch spätestens bis zum 20. Tag vor Reisebeginn mitzuteilen.

5. Einzelzimmer
Alleinreisende Kunden, die ein halbes Doppelzimmer buchen und für die kein Zimmerpartner gefunden wird, müssen den Einzelzimmerzuschlag entrichten. Bei bestimmten Reisen kann kein Einzelzimmer in allen Orten garantiert werden. Der Einzelzimmerzuschlag wird dementsprechend berechnet.

6. Rücktritt durch den Reiseteilnehmer:
Der Reiseteilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn durch eine schriftliche Erklärung von dem Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Eingang der Rücktrittserklärung bei "VS". Tritt der Reisende vom Reisevertrag zurück, kann "VS" Aufwendungsersatz nach Maßgabe folgender pauschalierter Stornokosten je angemeldetem Teilnehmer verlangen - es sei denn VS entstehen aufgrund der speziell von den Agenturen und Airlines vorgegebenen Stornierungsgebühren höhere als die pauschalierten Aufwendungen. Dies kann u.U. 100% der Flugkosten beinhalten. Die Mindestkosten betragen

     bis 61 Tage vor Reisebeginn EUR 180,--
     60 - 45 Tage vor Reisebeginn 35%
     44 - 21 Tage vor Reisebeginn 55%
     20 - 15 Tage vor Reisebeginn 70%
     14 Tage bis Antritt der Reise 100%

7. Nicht in Anspruch genommene Leistungen:
Nimmt der Reiseteilnehmer Reiseleistungen ganz oder teilweise nicht in Anspruch, erfolgt keine Erstattung des Gegenwertes durch "VS"

8. Rücktritt und Kündigung durch "VS": "VS" kann in folgenden Fällen vor Antritt der Reise vom Reisevertrag zurücktreten oder nach Antritt der Reise den Reisevertrag kündigen:

a) Ohne Einhaltung einer Frist, wenn der Reiseteilnehmer die Durchführung der Reise ungeachtet einer Abmahnung von "VS" nachhaltig stört oder wenn er sich in solchem Maße vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Kündigt "VS", so behält er den Anspruch auf den Reisepreis; er muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen sowie derjenigen Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt.

b) VS-Studienreisen kann bis 20 Tage vor Abreise eine Reise annullieren, wenn die ausgeschriebene Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Die Rechte des Kunden richten sich nach 4.4.

c) Bis 4 Wochen vor Reiseantritt, wenn die Pflicht, die Reise durchzuführen, für "VS" die Überschreitung der wirtschaftlichen Opfergrenze, bezogen auf die gebuchte Reise, bedeuten würde, es sei denn, dass "VS" die dazu führenden Umstände zu vertreten hat. Wird die Reise aus diesem Grund abgesagt, so erhält der Teilnehmer den eingezahlten Reisepreis unverzüglich zurück. Die Mindestteilnehmerzahl beträgt 10 Personen, es sei denn, eine andere Teilnehmerzahl ist im Programmtext genannt. Im Falle von höherer Gewalt (Krieg, Katastrophen etc.): Der Teilnehmer erhält den angezahlten Betrag zurück.

9. Haftung:

9.1. "VS" haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns. "VS" ist verpflichtet, die Reise so zu erbringen, dass sie die zugesicherten Eigenschaften hat und nicht mit Fehlern behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem gewöhnlichen oder nach dem Vertrag vorausgesetzten Nutzen aufheben oder mindern. Insbesondere haftet "VS" für

a) Auswahl der Leistungsträger und Überprüfung der Leistungen
b) Zusammenstellung der Einzelleistungen
c) Beschreibung der Leistungen in der Programmübersicht d) Bearbeitung der Reiseanmeldung
e) Organisation, Reservierung und Zurverfügungstellung der Leistungen gemäß Reisevertrag
f) Ausstellung und Absendung der Reiseunterlagen. Sofern "VS" vertraglicher Luftführer (gemäß Abkommen von Montreal) ist, haftet er gegebenenfalls neben dem ausführenden Luftfrachtführer.

9.2. Gesetzliche Haftungsbeschränkung. Die Haftung von "VS" ist ausgeschlossen oder beschränkt, soweit aufgrund gesetzlicher Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, dessen Haftung ebenfalls ausgeschlossen oder beschränkt ist.

9.3. Vertragliche Haftungsbeschränkung. Die Haftung von "VS" ist auf die Höhe des dreifachen Reisepreises beschränkt:
a) soweit ein Schaden des Reiseteilnehmers von "VS" weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird
b) soweit er für einen dem Teilnehmer entstandenen Schaden allein wegen Verschuldens eines Leistungsträgers verantwortlich ist.

9.4. Die Haftung von "VS" ist ausgeschlossen bei Beeinträchtigung oder Ausfall der Reise oder einzelner Teilleistungen durch höhere Gewalt (z.B. Krieg, Streik, Aufruhr, innere Unruhen, Katastrophen, Epidemien oder hoheitliche Anordnungen). Die entstehenden Mehrkosten gehen in solchen Fällen zu Lasten des Teilnehmers.

9.5. Ausflüge, Führungen, Sonderveranstaltungen, soweit sie nicht ausdrücklich als eigene Leistung von "VS" angeboten werden, sind keine Leistungen des Veranstalters und fallen daher auch nicht in seinen Verantwortungsbereich.

10. Mitwirkungspflicht des Reisenden:

10.1. Falls der Reiseteilnehmer seine Reisedokumente nicht rechtzeitig vor dem Abreisetermin erhalten hat, ist "VS" umgehend zu benachrichtigen.

10.2. Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Teilnehmer verpflichtet, seine Beanstandungen unverzüglich der Reiseleitung zur Kenntnis zu geben. Ist eine Reiseleitung nicht erreichbar, so müssen Beanstandungen unverzüglich "VS" mitgeteilt werden.

10.3. Kommt der Teilnehmer diesen Verpflichtungen nicht nach, so stehen ihm Ansprüche nicht zu.

11. Ausschluss von Ansprüchen: Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reiseleistungen müssen innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise schriftlich bei VS-Studienreisen GmbH, Nestorstr. 6, D-10709 Berlin, geltend gemacht werden. Maßgebend ist der Eingang bei "VS".

12. Pass-, Visa-, Zoll-, Devisen- und Gesundheitsvorschriften: Für die Einhaltung der erwähnten Vorschriften ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Insbesondere hat sich der Teilnehmer vor Antritt der Reise über die eventuellen Gesundheitsrisiken zusätzlich zu den in der Programmübersicht genannten Gesundheitsbestimmungen darüber zu informieren, ob für ihn diese Reise verträglich ist. Alle Nachteile, die aus der Nichtbefolgung dieser Vorschriften erwachsen, gehen zu seinen Lasten, auch wenn diese Vorschriften nach der Anmeldung geändert werden sollten. Informationen über Erlangung der Visa werden bei Bestätigung erteilt.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen: Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Reisevertrages oder einzelner Passagen zur Folge.

Veranstalter: VS-Studienreisen GmbH, Nestorstr. 6, 10709 Berlin.

Stand 1.2.2009